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AVB - Sonnen-Urlaub

ALLGEMEINE VERTAGS- UND REISEBEDINGUNGEN

1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die
Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und von  TRAVEL
GmbH veranstalteten Reisearrangements oder anderen von uns
angebotenen Leistungen.
1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleitungen finden diese Allgemeinen
Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung: Bei allen «Nur-
Flug-Arrangements» (insbesondere z. B. APEX/PEX-Flugscheine) gelten
die allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen
Fluggesellschaften.
1.3 Der erste und der letzte Tag der gebuchten Ferien gelten als An- und
Abreisetag.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen  TRAVEL GmbH kommt mit der
vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen
Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag (inklusive diesen allgemeinen Vertrags- und
Reisebedingungen) für Sie und  TRAVEL GmbH wirksam.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt, pro Person
in Schweizer Franken.
3.2 Ihre Buchung wird durch  TRAVEL GmbH schriftlich
bestätigt.Innerhalb von 10 Tagen, nach Erhalt der schriftlichen
Bestätigung ist folgende Anzahlung zu leisten: Fr. 400.-/Person für alle
Reisen in Europa, in die Mittelmeerstaaten und nach Arabien. Fr.
800.-/Person für alle Reisen
nach Übersee.
Die Restzahlung hat bis spätestens 14 Tage vor Abreise bei 
TRAVEL GmbH einzutreffen.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, tritt Ziffer 4.2 in Kraft. Sofern nichts
anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang
der Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag zugestellt, in der Regel
ca. 14 Tage vor Abreise.
3.3 Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Reiseantritt, ist der
gesamte Rechnungsbetrag bei der Buchung zu bezahlen.
4. Annulierung oder Umbuchung durch den Kunden
4.1 Wenn Sie eine Reise absagen oder Änderungen/Umbuchung der
gebuchten Reise wünschen, so muss dies  TRAVEL GmbH
persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden.
Gleichzeitig sind alle bereits erhaltenen Reisedokumente an  TRAVEL
GmbH zurückzugeben. 4.2 Bei Annullierung, Änderung oder Umbuchung
Ihrer. Reise werden Fr. 60.– pro Person, maximal Fr. 120.- pro Auftrag,
als Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Gebühren werden nicht durch
eine allenfalls bestehende Annullierungsversicherung gedeckt.
Sagen Sie die Reise weniger als 22 Tage vor Reisebeginn ab oder lassen
irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen, so werden
zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.2) folgende Annullierungskosten
erhoben: 21 bis 15 Tage vor Abreise: 20% des Preises; 14
bis 8 Tage vor Abreise: 40% des Preises; 7 bis 0 Tage vor Abreise bzw.
Nichtantritt: 80% des Preises.
4.3 Last-Minute-Angebote: Ab Buchungsdatum 100% des Pauschalpreises.
4.4 Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung
übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen
haben. Die Leistungen richten sich nach jeweils geltender
Versicherungspolice.
4.5 Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden
benennen. Er muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen
in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen
(Gesundheit usw.) zu genügend und es dürfen seiner
Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen
entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer
Transportbedingungen und dergleichen keine Umbuchung oder nur
bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehenden Fristen
abweichen kann) vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson
ist in der Regel zulässig:
• Bei Reisen in der Schweiz: bis Reisebeginn.
• Bei Reisen in Europa und die Länder ohne Visumpflicht: bis 2 Tage vor
Reisebeginn (Tag des Reisebeginns nicht mitge-rechnet).
• Bei Reisen nach Übersee und in Länder mit Visumpflicht: nach Absprache
mit  TRAVEL GmbH abhängig von den
a d m i n i s t r a t i v e n Möglichkeiten (Dauer für die Einholung der Visa,
Neuausstellung der
Dokumente etc.).
Die Bearbeitungsgebühr und allfällige Mehrkosten sind durch Sie und
den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatz-reisender in den
Vertrag ein, so haften beide solidarisch für die Bezahlung des Preises.
5. Änderungen
5.1 TRAVEL GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor,
Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten
und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall
sein, o r i e n t i e r t Sie  TRAVEL GmbH vor Vertragsabschluss
über diese Änderungen.
5.2 Die Pauschalreisen unserer Arrangements basieren auf den Vertragspreisen
mit den Leistungsträgern, deshalb bleiben nachträgliche
Preiserhöhungen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden
können, ausdrücklich vorbehalten, dies namentlich in folgenden Fällen:
• Bei Preiserhöhungen der unabhängigen Leistungsträger, die bei Ausschreibungen
des Programms noch nicht bekannt waren (z.B. allgemeingültige
Tarifänderungen von Transportunternehmungen, Treibstoffzuschläge
etc.).
• Bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren
(z.B. erhöhte Flughafentaxen, Kurtaxen, Steuern, etc.).
• Bei Preiserhöhungen infolge Kurs- oder Währungsänderungen.
Überschreitet die nachträgliche Preiserhöhung 10% des ursprünglichen
Pauschalpreises, können Sie innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung
ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ohne Ihre Mitteilung innert
5 Tagen stimmen Sie der Preiserhöhung zu.  TRAVEL GmbH
behält sich in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder
einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart,
Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten etc.) zu ändern. Wenn
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern wird
Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten.
6. Absage durch  TRAVEL GmbH
6.1 Wir behalten uns vor, wegen ungenügender Beteiligung oder anderer
Umstände die Reise abzusagen, wenn die Durchführung für uns wirtschaftlich
unzumutbar wird. Die Reise muss bis 21 Tage vor dem festgelegten
Reisebeginn durch  TRAVEL GmbH abgesagt werden.
Ereignisse höherer Gewalt, (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien,
Unruhe), behördliche Massnahmen oder Streiks können 
TRAVEL GmbH veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen
Fall werden Sie so schnell wie möglich benachrichtigt. In den unter
Punkt 6 genannten Fäl len, zahlt Ihnen  TRAVEL GmbH den
bereits bezahlten Reisepreis zurück, weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
Wenn die Reise infolge Nichtereichen der Mindestteilnehmerzahl oder
aus anderen Gründen (Ziffer 6.1) abgesagt werden muss und Sie an
keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung
von Fr. 60.- pro Person, maximal Fr. 120.– pro Auftrag. Bei Spezialprogrammen,
Theatern und Konzerten, Sport-, Vereins- und Verbandreisen
oder bei in Ihrem Auftrag zusammengestellten Gruppenreisen, kann keine
Umtriebsentschädigung bezahlt werden.
7 . P r o g r a m m ä n d e r u n g , L e i s t u n g s a u s f ä l l e a u f d e r R e i s e
Wird eine vereinbarte Leistung während der Reise nicht oder nur teilweise
erbracht, sind wir, die Reiseleitung oder lokale Vertretungen um
eine Ersatzleistung bemüht. Unvermeidbare Mehrkosten von denen wir
beim Abschluss des Vertrags auch unter Einhaltung der erforderlichen
Sorgfalt keine Kenntnis haben konnten, müssen wir Ihnen gegebenenfalls
weiterbelasten. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie die Reise vorzeitig
abbrechen müssen. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden
Ihnen zurückerstattet, sofern diese  TRAVEL GmbH nicht
belastet werden. In dringenden Fällen (Erkrankung, Unfall etc.) wird
Ihnen die Reiseleitung oder die lokale Vertretung bei der Organisation
der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Sind Sie im Besitz unserer
Annullierungs und Rückreisekostenversicherung muss die
Versicherung umgehend benachrichtigt werden.
8. Beanstandungen
8.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden
Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei
der Reiseleitung der  TRAVEL GmbH, deren Vertretung oder dem
Leistungsträger unverzüglich den Mangel oder Schaden zu
beanstanden und Abhilfe zu verlangen.
8.2 Die Reiseleitung oder örtliche Vertretung wird bemüht sein, in angemessener
Frist Abhilfe zu leisten. Ist Abhilfe nicht möglich, lassen Sie
sich die gerügten Mängel durch die Reiseleitung, Vertretung oder durch
den Leistungsträger schriftlich bestätigen. Vor Ort werden keine Schadenersatzforderungen
anerkannt.
8.3 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen
gegenüber  TRAVEL GmbH geltend machen wollen, müssen
Ihre Beanstandungen innert 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr schriftlich
unterbreitet werden. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der
Reiseleitung oder örtlichen Vertretung und allfällige Beweismittel beizulegen.
9. Haftung von  TRAVEL GmbH
9.1 Als Reiseveranstalter haften wir für eine sorgfältige Auswahl, Organisation
und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen. 
TRAVEL GmbH vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter
Leistungen oder wenn es dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort
und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
9.2 Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung
bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so
kann sich  TRAVEL GmbH darauf berufen und haftet insoweit nur
im Rahmen dieser abkommen. Internationale Abkommen mit
Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im
Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See
und im Eisenbahnverkehr).
9.3  TRAVEL GmbH haftet nicht, wenn die nicht gehörige Erfüllung
des Vertrages auf folgende Ursachen zurückführen ist:
• Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise.
• Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines
Dritten, der von der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung
nicht beteiligt ist.
• Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches  TRAVEL
GmbH oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht
vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht unsererseits ausgeschlossen.
9.4 Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankungen,
welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des
Vertrages sind, haften wir, sofern die Schäden durch  TRAVEL
GmbH oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten
bleiben internationale Abkommen.
9.5 Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus nicht oder nicht gehöriger
Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von  TREVEL
GmbH auf maximal den zweifachen Reisebetrag beschränkt, ausser der
Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten
bleiben tiefere Haftungslimiten in international Abkommen.
9.6 Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen
während der Reise örtliche Veranstaltungen gebucht werden.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge
mit Risiko verbunden sind (z. B. Wanderungen in grossen Höhen, besondere
Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen
Verantwortung an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. 
TRAVEL GmbH ist aber nicht Ihr Vertragspartner und Sie können sich
nicht auf diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen,
wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen
veranstaltet werden und die Reiseleitung oder die örtliche Vertretung
diese lediglich vermittelt hat.
10. Versicherung
Die Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung ist im Arrangementpreis
nicht eingeschlossen, deren Abschluss ist aber obligatorisch.
Sollten Sie über eine private Versicherungsdeckung verfügen, können
Sie vom Versicherungsabschluss absehen.
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftunternehmen ist beschränkt.
 TRAVEL GmbH empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden
Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung,
Reisegepäckversicherung etc.
11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und
Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und
Bürger Lichtensteins. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei
ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat. Wenn Reisedokumente
ausgestellt, verlängert oder wenn Visa eingeholt werden müssen,
sind Sie dafür selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht
erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise
deshalb absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheitsund
Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise,
ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. TRAVEL
GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen
Einreiseverweigerung die Rückreisekosten selber zu übernehmen haben.
12. Zu Ihrer Sicherheit
Gemäss Bundesgesetz vom 18.06.93 garantieren wir die Sicherstellung
der von Ihnen einbezahlten Beträge.
13. Gerichtsstand
Anwendbar ist das schweizerische Recht. Klagen gegen  TRAVEL
GmbH können nur am Sitz in Zürich eingereicht werden.
14. Ombudsmann
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den
Ombudsmann für das Reisebürogewerbe konsultieren. Der Ombudsmann
ist bestrebt, bei jeglicher Art von Problemen eine faire ausgewogene
Einigung zu erzielen.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1 Alle Angaben in unseren Ausschreibungen werden vorbehaltlich
gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Einzelheiten
dieser Ausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
15.2 Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen verlieren alle unsere
früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine
ihre Gültigkeit.
15.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
15.4 Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.

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